Agb
Matthias Möller Coaching, Beratung, Seminare
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeiner Geltungsbereich
Matthias Möller, (hier auch als Coach bezeichnet), führt Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im folgenden auch Klienten) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Matthias Möller nicht an. Weitere Vereinbarungen sind für Matthias Möller nur verbindlich, wenn diese von Matthias Möller schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.Für Coaching-Leistungen und Seminare werden entweder die auf der Website veröffentlichten oder die der Coachingleistung entsprechenden Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.Solange keine schriftliche Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner des Coaching-Honorars. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar jeweils in bar nach jeder Sitzung entrichtet. Coaching-Abos sind am Ende der ersten Stunde in bar oder im Voraus per Banküberweisung zu bezahlen.Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Die Telefonkosten trägt der Klient. Das Honorar für die vereinbarte Telefoncoachingdauer ist im Voraus zu überweisen. Mail-Anfragen, die inhaltlich Coaching-Themen betreffen, werden entsprechend der aufgewendeten Zeit für die Beantwortung honoriert und in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Spontane Telefongespräche, die Beratungscharakter haben, werden entsprechend den veröffentlichten Honoraren oder im Fall von Businesscoaching zu individuell zu erfragenden Honoraren bzw. veranschlagten Honoraren in Rechnung gestellt.
3. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.Zeit und Ort des Coachings werden von den Coachingpartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.Eine Terminverschiebung um maximal 4 Wochen der Coachingsitzungen ist bis spätestens 8 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 100 % in Rechnung gestellt.
4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Matthias Möller ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird die Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Entsprechendes gilt für Seminare und Seminarveranstaltungen.Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
5. Versicherungsschutz
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und keine medizinische Behandlung und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Matthias Möller.
6. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch die Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Matthias Möller handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
7.Mitwirkungspflicht des Klienten
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
8. Abgrenzung zur Psychotherapie und ärztlichen Tätigkeit.
Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht.
Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet.Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
9. Sektenerklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
10.Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.